Auszug aus dem Berufsprofil zur Berufsprüfung
Berufsbild
Medizinische Masseure / Medizinische Masseurinnen mit eidgenössischem Fachausweis (MM-FA) sind Fachpersonen des physikalisch-medizinischen Bereichs, die sich mit der manuellen und apparativen Gewebemobilisation befassen, eines physikalischen, naturwissenschaftlich abgestützten Behandlungsverfahrens, das lokal, reflektorisch und generalisiert auf die verschiedenen Gewebe, Organe und Systeme des menschlichen Körpers einwirkt.
Der Beruf des Medizinischen Masseurs hat sich als eigenständiges Fachgebiet neben der Physiotherapie etabliert.
Arbeitsgebiete
Einsatzorte des Medizinischen Masseurs sind insbesondere
- Praxen
- Gesundheitszentren, Kur- und Rehabilitationskliniken
- Spitäler
- Heime, Alterszentren
- Sportvereine und -verbände
- andere Institutionen
Voraussetzungen für die Ausbildung
Sie sind ausdauernd, belastbar, anpassungsfähig und verschwiegen.
Sie besitzen
- Manuelles Geschick und eine gute Tastwahrnehmungsfähigkeit.
- Freude an der Beobachtung von Statik und Dynamik des Bewegungsapparates.
- Interesse an biologischen Zusammenhängen.
- Einen Berufsabschluss in der Grundbildung.
Berufsprüfung
Anforderungen für die Zulassung zur Berufsprüfung sind:
- Erfolgreicher Berufsabschluss in der Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss (Matura).
- Ausgewiesene vorbereitende Ausbildung zum Medizinischen Masseur mit den erforderlichen Ausbildungsinhalten.
- Nachweis eines klinischen Praktikums von mindestens 6 Monaten (Vollzeit oder äquivalente Teilzeit) von ununterbrochener Dauer unter Supervision.
- Vorgängig erworbene Lernleistungen sowie überprüfte Ausbildungsinhalte und berufliche Kompetenzen, die den Zulassungsbedingungen entsprechen, können angerechnet werden.
Die Berufsprüfung wird von der Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure (OdA-MM) organisiert und unter Aufsicht des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) durchgeführt.
