Sie haben bereits
- eine Massageausbildung erfolgreich abgeschlossen (z.B. Modul Klassische Massage, TRISANA Berufsmasseur)
- eine Medizinische Grundlagenausbildung absolviert (150-Std.-Lehrgang) oder eine schulmedizinische Vorbildung?
Diese Ausbildungsinhalte können an die Ausbildung zum Medizinischen Masseur / zur Medizinischen Masseurin angerechnet werden.
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