Trisana AG Massagefachschule
Ebnetstrasse 5
9545 Wängi

Telefon 052 378 10 30

Anmeldung

Anmeldungen müssen schriftlich mit entsprechendem TRISANA-Anmeldeformular per Post oder Fax erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung wird diese in Rechnung gestellt. Anmeldungen werden vor Lehrgangsbeginn bestätigt. Die mit der Anmeldung für einen Lehrgang eingegangene Verpflichtung ist gemäss unten stehenden Bedingungen kündbar und beginnt mit dem Datum der Anmeldebestätigung durch die TRISANA-Massagefachschulen. Das Schulgeld muss vor Lehrgangsbeginn beglichen sein. Ist dies nicht der Fall, kann die Schulleitung den Platz an eine andere Person, unter Benachrichtigung des Teilnehmers, vergeben.

Teilnehmerzahl

Die Anmeldungen werden nach postalischer Reihenfolge bearbeitet, eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind.

Absage

Wird die Mindest-Teilnehmerzahl für die erfolgreiche Durchführung eines Lehrgangs nicht erreicht oder liegen zu viele Anmeldungen vor, steht der Schulleitung das Recht zu, den Lehrgang zu verschieben.
In diesem Fall hat der Teilnehmer die Möglichkeit, am nächsten gleichen Lehrgang teilzunehmen oder von der Anmeldung zurückzutreten. Bereits einbezahlte Schulgelder werden vollumfänglich zurück-
erstattet bzw. für andere TRISANA-Aktivitäten gutgeschrieben.

Abmeldungen

Abmeldungen sind schriftlich zu begründen. Massgebend ist das Datum des Poststempels.
Bei Abmeldungen auch mit ärztlichem Zeugnis betragen die Annulationsgebühren:

  • bis 31 Tage vor Kursbeginn 25% des Schulgeldes.
  • 30 - 15 Tage vor Kursbeginn 50% des Schulgeldes
  • bei späterer Abmeldung und bei Nichterscheinen 100% des Schulgeldes. 

Die Zahlungspflicht entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Jedem Teilnehmer ist es freigestellt, eine entsprechende Annulationskosten-Versicherung abzuschliessen, um auch den Krankheitsfall abzudecken.

Kündigungsfrist Berufsmasseur

3 Monate auf Ende eines Quartals Ende März, Juni, September, Dezember.
Die in der Kündigungsfrist liegenden oder beginnenden Kurse sind nicht kündbar (Annulationsgebühren betragen 100% des Schulgeldes, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird).

Spezielle Regelung

Teilnehmer, welche sich an den Lehrgängen in ungebührlicher Weise aufführen, können durch die Schulleitung vom begonnenen Lehrgang ausgeschlossen werden. Das Schulgeld bleibt geschuldet.
Da die Prüfungen einen theoretischen sowie einen praktischen Teil enthalten, haben die Kandidaten in entsprechender Berufsbekleidung zu erscheinen. Die Prüfungsleitung behält sich ausdrücklich vor,
Kandidaten in Altagskleidung von der Prüfung auszuschliessen. Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
Die TRISANA Massagefachschulen haften nicht für Unfälle und Diebstahl eingebrachter Gegenstände. Bei Verlust von Kursausweisen besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Unterrichtspräsenz

Für die Zulassung zur Prüfung ist eine Unterrichtspräsenz von mindestens 80% erforderlich.

Die in dieser Homepage angegebenen Lehrgänge und Preise gelten ab 1. Januar 2010. Änderungen vorbehalten.
Sämtliche Schulungs- und Kursgelder sind in Schweizerfranken zu bezahlen. Änderungen im Programm behält sich die Schulleitung vor. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Münchwilen.

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